Symbolfoto

Urnenwand in Büttelborn

  • Bei dieser Grabart handelt es sich um eine Urnenbeisetzung in einer Urnenkammer oder Urnenwand.
  • Die Position der Grabstätte kann in Absprache mit der Friedhofsverwaltung frei gewählt werden.
  • Das Nutzungsrecht wird für die Dauer von 20 Jahren erworben.
  • Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist möglich.
  • Der Vorrauserwerb des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
  • Das Aufstellen von Grabschmuck an der Grabstätte ist möglich
  • Das Grab kann auch als Doppel- oder Mehrfachgrab erworben werden
  • Die Zubestattung von einer weiteren Urne ist möglich.
  • Die Urnenkammer/Urnenwand kann auf der Grabplatte gekennzeichnet werden.

Hilfe bei der Wahl der richtigen Grabart

Wir von der Pietät Engelsfunke stehen Ihnen als erster Ansprechpartner bei der Wahl der passenden Grabart zur Seite. Wir übernehmen alle Absprachen mit der Friedhofsverwaltung und beraten Sie im Trauerfall und bei der Planung Ihrer Bestattungsvorsorge.